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Mobilhomes werden auf sehr vielen Campingplätzen angeboten. Besonders bei regnerischem Wetter sind sie eine gute Alternative zu Zelt oder Wohnwagen. Auch zum Ende eines Zelturlaubs ist die Anmietung eines Mobilhomes überlegenswert, da das eigene Zelt bereits zu einem trockenen Zeitpunkt verpackt werden kann. Die eigentliche Abfahrt kann dann recht entspannt und wetterunabhängig erfolgen.


Anstelle des eigenen Caravans kann ein Mobilhome oder ein Mietbungalow in Form einer Blockhütte ebenfalls eine Überlegung wert sein. Wer einen relativ kurzen Aufenthalt am Zielort plant, sollte die Kosten des eigenen Wohnwagens genau kalkulieren. Erhöhter Spritverbrauch und eventuell höhere Autobahngebühren übersteigen sehr schnell die Kosten für eine solche Blockhütte oder ein Mobilhome.


Naturnahe Campingplätze mit relativ einfacher Ausstattung haben nicht nur preisliche Vorzüge. Alleinreisende und Urlauber ohne Kinder nutzen in der Regel nur selten die angebotenen Extras. Wer nicht auf Pool, Spielplatz oder Animation angewiesen ist, kann durchaus mit diesen Campingplätzen zufrieden sein. Sie bieten oft einen höheren Erholungswert und weit mehr Ruhe als Sterneplätze mit familienfreundlichem Angebot.


Ein paar allgemeine Hinweise für Camper und Caravanreisende...

Generell dürfen in Deutschland Reisemobilfahrer und auch Camper, die mit dem Caravan-Gespann unterwegs sind, auf Rast- und Parkplätzen zur Übernachtung stehenbleiben, sofern sich daraus keine Camping-Aktivitäten entwickeln.
Das heißt, es dürfen weder Vorzelte aufgebaut, Markisen ausgefahren oder gar Liegestühle oder Grills herausgeholt werden. Ein Caravan muss außerdem ans Zugfahrzeug angekuppelt bleiben.

Ein Grenzfall ergibt sich sicherlich bei einigen Fahrzeugen, die bauartbedingt einen Aufenthalt im Wohnwagen nur in unangenehmer Schräglage ermöglichen. Luftgefederte PKW oder hydraulisch gefederte Zugfahrzeuge neigen unter Umständen zu recht rascher Absenkung nach dem Abstellen des Motors.
Die Deichsel senkt sich dadurch stark ab und das Bugrad leidet unter der Last des angekuppelten Fahrzeughecks erheblich.
Entkuppelt, aber noch am Kabel verbunden, lässt sich diese ( eigentlich unzulässige Situation ) mit freundlich erklärenden Worten sicher schnell entschärfen.

Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber das Verweilen dort nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit für die Reise zugelassen hat. In der Regel wird dafür ein Zeitraum von bis zu zehn Stunden angesehen. Das gilt auch für das Campen am Strassenrand.

Zu beachten ist, ob eventuell der ausgewählte Platz durch Schilder nur für Pkw oder Lkw freigegeben ist. Viele dieser Einschränkungen erklären sich anhand der Besonderheiten einiger Park- und Rastplätze von selbst. Sind keine einschränkenden Beschilderungen vorhanden, und erscheint der Platz offensichtlich geeignet, steht einem Aufenthalt nichts entgegen.


Darüber hinaus können Reisemobilisten neben ausgewiesenen Campingplätzen auch öffentliche oder private Reisemobil-Stellplätze nutzen, für die manchmal Nutzungsgebühren fällig sind. Sie sind meist durch ein Parkplatzschild mit dem Zusatzzeichen "Wohnmobil“ gekennzeichnet.

Die Preise hierfür sind fast immer sehr moderat und können oft bequem und schnell an einem Automaten entrichtet werden. Einige dieser Plätze bieten sogar Stromanschluss.





Zu beachten ist, dass der Aufenthalt meist auf wenige Tage beschränkt ist. Die maximale Verweildauer sollte jeweils vor Ort geklärt werden.



In Österreich, Italien und Spanien ist eine einmalige Übernachtung im Wohnmobil oder Wohnwagen am Strassenrand oder auf einem öffentlichen Parkplatz im Normalfall erlaubt, es gibt jedoch regionale Einschränkungen.



In Griechenland, Kroatien, Portugal, Tschechien und Ungarn ist das Übernachten ausserhalb von Campingplätzen grundsätzlich verboten. Generell ist es empfehlenswert, dass der Urlauber sich grundsätzlich an ausgewiesene Stell- und Campingplätze hält, nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen.




Die Reiseredaktion besucht Urlaubsziele in verschiedenen Ländern und erstellt dazu Reiseinformationen. Die erstellten Berichte und Bilder entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt des Aufenthaltes in der Urlaubsregion. Die Texte geben üblicherweise die persönlichen Eindrücke der jeweiligen Redakteure wieder und erheben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit.

Die entstandenen Bilder und Daten werden anschliessend den auftraggebenden Portalen zur Verfügung gestellt, die dann auch die Nutzungsrechte erhalten.

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Der redaktionelle Schwerpunkt liegt in den Urlaubsländern in Europa, insbesondere Frankreich und Deutschland. Hinweise auf Unterkünfte wie Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Hotels und Pensionen entsprechen den Angaben der Anbieter und beruhen nur in Ausnahmefällen auf eigenen Kenntnissen. Auch Caravan- und Campingplätze werden von der Redaktion zum Teil selbst besucht und genutzt.